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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 10 A 2508/07   

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https://dejure.org/2009,76679
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 10 A 2508/07 (https://dejure.org/2009,76679)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 10 A 2508/07 (https://dejure.org/2009,76679)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 10 A 2508/07 (https://dejure.org/2009,76679)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 10 A 2508/07
    vgl. dazu nur BVerwG, Beschluss vom 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, BRS 59 Nr. 79.

    Allgemein dazu BVerwG, Beschluss vom 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, BRS 59 Nr. 79.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 1143/00

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 10 A 2508/07
    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 16.11.2001 - 7 A 1143/00 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 10 A 2974/11

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2009- 10 A 2508/07 -.
  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    Für die Frage, ob innerhalb der Ortslage vorhandene Bebauung die Umgebung hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche prägt, kommt es danach darauf an, ob es sich um ein Hauptgebäude oder um Nebenanlagen und sonstige Anlagen handelt, die den Sonderregelungen des § 23 Abs. 5 BauNVO unterliegen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 -, juris Rn. 53; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2009 - 10 A 2508/07 -, juris Rn. 7; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juni 2008 - 7 A 1969/07 -, juris Rn. 31).

    Fügt sich das Vorhaben der Klägerin in jeder Hinsicht hinsichtlich der nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB erheblichen Tatbestandsvoraussetzungen ein, kommt es auf die vom Beklagten und von der Beigeladenen maßgeblich angeführte Frage, ob das Vorhaben städtebaulich unerwünschte Folgewirkungen nach sich ziehen könnte - hier insbesondere die Begründung einer Tendenz zu einer starken Verdichtung der Wohnnutzung durch Eröffnung einer Hinterland(wohn)bebauung -, nicht mehr an (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2010 - BVerwG 4 C 7.10 -, BRS 76 Nr. 84, juris Rn. 22 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2001 - 7 A 1143/00 -, juris Rn. 39; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2009 - 10 A 2508/07 -, juris Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 17.11.2011 - 4 K 1788/11

    Außenbereichsinsel

    Im Fall einer Bebauung im Hinterland in der Nachbarschaft "Am B.--------weg " sei auch ein faktisches Mischgebiet angenommen worden (Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 4651/06 - und Oberverwaltungsgericht NW - 10 A 2508/07 -).
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